Handlungsgrundsätze

Sechs Handlungsgrundsätze

Erster Handlungsgrundsatz:

Die Lebensgeschichte der Kinder und Jugendlichen, ihre Lebenswelt und ihr existentielles Ringen – ihre Sehnsüchte und Hoffnungen, ihre Sorgen und Ängste – wahrnehmen, wertschätzen, herausfordern und begleiten sowie die darin vorhandenen religiösen Spuren identifizieren und versprachlichen.

 

Zweiter Handlungsgrundsatz:

Die alltägliche pädagogische Arbeit als basale, indirekte Form religiöser Erziehung begreifen. Eine hohe fachliche Qualität und eine vertrauensvolle Nähe zu den Kindern und Jugendlichen sind in theologischer und religionspädagogischer Hinsicht höchst bedeutsam. (vgl. DC 31c).

 

Dritter Handlungsgrundsatz:

Den sozialen Lebensraum „Jugendhilfe-Ein­rich­tung“ als Lernwelt anregend ge­stalten –  dies auch in religiöser Hinsicht:

  • hinsichtlich der Raumgestaltung<//font><//font>
  • hinsichtlich der Beziehungsgestaltung<//font><//font>
  • hinsichtlich der Regelgestaltung.<//font><//font>

 

Vierter Handlungsgrundsatz:

Besondere Anlässe im Lebensraum und deren Bildungspotential auch für religiöse Aneignungsprozesse nutzbar machen:

  • Biographische Stationen und Anlässe Feste und besondere Ereignisse in der Einrichtung, <//font><//font>
  • Jahreszyklus mit den „Festen“<//font><//font>
  • Öffentliche Ereignisse (Gesellschaft, Kirche, Kommune)<//font><//font>

 

Fünfter Handlungsgrundsatz:

Die Einrichtung mit geeigneten sozialen, kulturellen und religiösen Institutionen des Umfeldes vernetzen und deren Ressourcen für die religiöse Erziehung/Bildung sowie für die soziale Einbettung junger Menschen nutzbar machen.

 

Sechster Handlungsgrundsatz

Religionssensibilität ist eine Dimension sozialberuflicher Kompetenz. Sie ist Voraussetzung, Entwicklungsaufgabe und Querschnittthema zu allen anderen Handlungsgrundsätzen.

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Es gibt auch ein Formular zur Erfassung neuer Praxisbausteine.