Vorstand

Aus der Geschäftsordnung

Der Vorstand wird für die Dauer von vier Jahren gewählt. Wiederwahl und Wiederbenennung sind möglich. Der Vorstand tritt nach Bedarf wenigstens zweimal im Jahr zusammen. Die Einladung erfolgt schriftlich durch den Geschäftsführer im Auftrag des Vorsitzenden unter Angabe der Tagesordnung.

Dem Vorstand gehören an:

  • vier von der Mitgliederversammlung gewählte Personen von vier unterschiedlichen Rechtsträgern, welche VertreterInnen der Mitglederversammlung sein müssen,
  • ein Mitlgied des geschäftsführenden Vorstandes des Caritasverbandes der Diözese Rottenburg-Stuttgart oder ein/e von ihm benannte/r Vertreter/in.

Ein Rechtsträger darfnur mit einer Person im Vorstand vertreten sein. Von einer Holding oder anderen Gesellschafte kann somit lediglich ein/e Vertreter/in in den Vorstand gewählt werden.

Der Vorstand kann themenabhängig zusätzliche Pesonen beratend - ohne Simmrecht - hinzuziehen.

Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und seinen Stellvertreter. Ebenso wählt der Vorstand aus seiner Mitte den Geschäftsführer. Personalunion ist zulässig.

Der Vorstand wird im Sinne der Arbeitsordnung tätig. Er führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus. Zu seinen Aufgaben gehören ferner:

  • die Vertretung der Arbeitsgemeinschaft,
  • die Einberufung der Mitgliederversammlung,
  • die Erstellung eines Tätigkeitsberichts,
  • die Bildung von Fachausschüssen, Foren, ad-hoc-Arbeitsgruppen,
  • die Sicherung des Informationsflusses zwischen Vorstand und den Mitgliedern,
  • die Aufnahme neuer Mitglieder, vorbehaltlich der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung,
  • der Ausschluss eines Mitgliedes.

Vorstandsmitglieder (2019-2023)

Almut Frahne (Vorstandsvorsitzende), Göppingen
Alexander Paul, Dietenheim / Iller
Stefan Reuter, Fichtenau
Erich Staudenmaier, Unterriffingen
Julia Zeilinger, Stuttgart

 

Arbeitsordnung

Arbeitsordnung der AGE, Stand 12.05.2011