Zweck und Auftrag

Die Arbeitsgemeinschaft hat den Zweck, die Aufgaben der Erziehungshilfen zu fördern. Grundlage sind die geltenden Sozialgesetze. Sie unterstützt in ihrer Arbeit die Aufgaben und Ziele der Katholischen Kirche und ihrer Sozialarbeit. Ihre Zielsetzung sucht die Arbeitsgemeinschaft insbesondere durch die Wahrnehmung folgender Aufgaben zu erreichen:

 

  • durch Information, Erfahrungsaustausch und Beratung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft die Zusammenarbeit und Solidarität zu stärken,
  • Öffentlichkeitsarbeit örtlich anzuregen und überregional durchzuführen,
  • die Anliegen der katholischen Heime und Dienste der Jugendhilfe und der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen in der Öffentlichkeit zu vertreten,
  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten anzuregen, eigene Veranstaltungen durchzuführen und die Beratungsarbeit des Diözesan-Caritasverbandes fachlich zu unterstützen,
  • innovative Entwicklungen anzuregen und fachlich zu begleiten,
  • sich mit jugendhilfepolitischen Entwicklungen auseinander zu setzen und Grundsatz und Strukturfragen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe zu beraten und Handlungsstrategien zu erarbeiten,
  • Jugendhilfeplanung als Aufgabe der freien Träger zu unterstützen und sich an der Jugendhilfeplanung in der Diözese zu beteiligen,
  • die Zusammenarbeit mit anderen, dem Diözesan-Caritasverband angeschlossenen Arbeitsgemeinschaften zu intensivieren und die Kooperation und Integration der verschiedenen Jugendhilfeformen und der Sozialhilfe zu verbessern,
  • den Diözesan-Caritasverband in der Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Aufgaben zu beraten und Empfehlungen aus zu sprechen,
  • die Zusammenarbeit mit den katholischen Ausbildungsstätten für sozialpädagogische Berufe zu fördern.

Arbeitsfelder, Zuständigkeit und Finanzierung der AGE